Wichtige Info für die Vereine
Bundesministerium der Justiz
Berlin, 18. September 2009
Bundesrat billigt Vereinsrechtsreformen
Der Bundesrat hat heute den Weg für Verbesserungen im Vereinsrecht freigemacht. Ab jetzt gibt es eine Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände und elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister werden möglich.
"Mit den Neuregelungen verbessern wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Ehrenamt. Wir sorgen für eine angemessene Begrenzung der zivilrechtlichen Haftung für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände - sie werden künftig nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einstehen müssen. Zudem schaffen wir die Möglichkeit, Anmeldungen zum Vereinsregister auf elektronischem Weg zu erledigen. In den über 550.000 eingetragenen Vereinen in Deutschland wird unschätzbar wichtige Arbeit für Sport, Kultur
und Soziales geleistet. Unser Ziel ist, das Engagement dieser Menschen, die sich selbstlos für das Gemeinwesen einsetzen zu unterstützen und zu fördern. Denn das bürgerschaftliche Engagement ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft", sagte Bundesjustizministerin Zypries in Berlin
Konditionslehrgang mit Rolf Zimmer
Die Anmeldung und Zeitplan für den Konditionslehrgang 2009 mit Rolf Zimmer zum Downloaden